Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den handwerklichen Betriebsteil Fotostudio Ahlhelm

1. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle uns. d.h. dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. „Bilder“ i. S. dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Bilder in digitaler Form, Videos, usw.)

2. Urheberrecht

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetz zu.

2. Die vom Fotografen hergestellten Bilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung, das Urheberrecht bleibt davon unberührt .

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.

5. Der Besteller eines Bildnisses hat kein Recht, ohne Zustimmung des Fotografen das Bild zu vervielfältigen und zu verbreiten. §60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich abbedungen. Zulässig ist die Vervielfältigung sowie die unendgeldliche und nicht zu gewerblichen Zwecken vorgenommene Verbreitung ….siehe §60 Urheberrechtsgesetz.

6. Bei der Verwertung der Bilder kann der Fotograf verlangen, als Urheber genannt zu werden.Der Fotograf ist berechtigt auf dem Bild sein Zeichen/Logo zu integrieren. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zur Schadenersatzforderung. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% des Honorars. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

7. Der Fotograf ist berechtigt, bei ihm bestellte Bildnisse zu eigenen Werbezwecken aufzustellen. Der Besteller gibt insofern seine Einwilligung gemäß §22 KUG.

8. Bei allen handwerklichen Fotoarbeiten bleiben die zur Anfertigung der Aufnahmen benötigten Werkzeuge und Hilfsmittel (wie Kontaktkopien, Negative, Zwischenprodukte und digitale Medien) im Eigentum des Fotografen. Eine Übertragung auf den Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Bezahlung.

3. Vergütung

1. Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Bilder Eigentum des Fotografen.

4. Haftung

1. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entschandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

2. Der Fotograf verpflichtet sich, Negative und digotale Dateien sorgfältig aufzubewahren. Er ist berechtigt falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, Negative und Dateien nach 2 Jahren zu vernichten. Für Beschädigung und Vernichtung der Negative haftet er nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bis zum Materialwert.

3. Der Fotograf verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.

4. Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers des Fotomaterials. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Bilder entstehen.

5. Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabors zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden. Über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

6. Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

7. Die Versendung von Filmen, digitalen Datenträgern, Bildern und Vorlagen erfolgt nur auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

8. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 6 Tagen schriftlich beim Fotografen geltend zu machen. Danach gelten die Bilder als mangelfrei angenommen.

5. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- oder Reproduktionsrecht besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf die Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Arbeitgeber.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der
Aufnahme wieder abzuholen.

3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmegegenstände gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl, etc. zu versichern

6. Leistungsstörungen, Ausfallhonorar

1. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine Ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Nebenkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

2. Wird ein Auftrag ohne Verschulden des Fotografen nicht ausgeführt, so steht ihm ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu.

3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

7. Schlussbestimmungen

1.Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Fotografen.

2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.